Zu dem geplanten Bauvorhaben "Nutzungsänderung eines Dachgeschosses zu einer Wohnung" wird das gemeindliche Einvernehmen, wie im Sachvortrag geschildert, erteilt. Bei der Neuanlage von Zufahrts- oder Hofflächen zu den Stellplätzen muss die Entwässerung der versiegelten Flächen über Regenrinnen oder Hofeinläufen auf dem eigenen Grundstück abgeleitet werden oder auf geeigneten eigenen Grünflächen versickert werden. Außerdem sollten die Stellplätze mit einem stark wasserdurchlässigen Belag versehen werden, um die Versiegelung des Grundstückes etwas zu minimieren.
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