zu TOP 4 zu TOP 6 TOP 5
öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung zur Bauvoranfrage V-851-1994; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 124/3 Gemarkung Regelsbach (Bauort: Buckweg)
Bauantragsnummer: 27/2023
Antragsteller: Sandra Schleicher-Böhm




Beschluss:

Zu dem geplanten Bauvorhaben "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage" wird das gemeindliche Einvernehmen, mit den nachfolgend aufgeführten Befreiungen, wie im Sachvortrag geschildert, erteilt. Es muss noch eine Vereinigung der beiden Grundstücke mit den Fl.Nrn. 30 und 124/3 beide Gemarkung Regelsbach erfolgen und die Dacheindeckung muss mit Ziegeln bzw. Betondachsteinen erfolgen. Die beiden Schleppdachgauben dürfen mit einer Länge von circa je 10,60 m auf der Süd- und der Nordseite ausgeführt werden und das Landratsamt bzw. dem Amt für Landwirtschaft überprüft die Immissionen und Emissionen von den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben und von den vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen und Hofstätten im Ortsteil Regelsbach auf den Grundstücken Fl.Nrn. 125, 29 und 25, dem Gebäude der freiwilligen Feuerwehr Fl.Nr. 34, den handwerklichen Betrieben auf den Grundstücken Fl.Nr. 32 (Fahrradverkauf und-reparaturwerkstatt), Fl.Nr. 37/3 (Bauunternehmung) und Fl.Nr. 1 (evangelisch-lutherische Kirche) geprüft. Dies gilt auch für etwaige zukünftige Betriebserweiterungen vorhandener Betriebe.

Es erfolgt noch der Hinweis, dass vom Amt für ländliche Entwicklung geplant ist, den "Buckweg" im Rahmen der "Dorferneuerung und Flurneuordnung Regelsbach" als öffentliche Gemeindestraße zu widmen. Aus diesem Grund werden dann auch im Rahmen der Maßnahme von den anliegenden Grundstückseigentümern noch Grundabtretungen notwendig, um eine ordnungsgemäße Erschließung / Widmung erhalten zu können.

Laut der Planung soll sämtliches anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen und befestigten Flächen (Zufahrten/Hofflächen) über ein getrenntes Leitungsnetz in eine Zisterne mit ca. 10 m³ Fassungsvermögen abgeleitet werden mit einem Überlauf als Versickerung über eine belebte Oberbodenzone mit einer Grundfläche von ca. 138 m². Durch den Planer sollte aber auf jedem Fall geprüft werden, ob auf dem Grundstück selbst die ausreichende Versickerungsfähigkeit gegeben ist bzw. vorliegt, um zu vermeiden, dass bei Starkregen dann Oberflächenwasser auf darunterliegende Grundstücke abfließt.

Außerdem wird vom Gemeinderat der Beschluss fasst, dass der Verlängerung des Vorbescheides AZ: V-851-1994 vom 23.09.1994 zugestimmt wird. Allerdings nur bis zur Beendigung des Baugenehmigungsverfahrens, auch wenn dieses negativ verbeschieden wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



nach oben
Gemeinde Rohr in Mittelfranken
Alte Gasse 1, 91189 Rohr
Tel.: 09876 9775-0
E-Mail: info@rohr-mfr.de
Gemeinde Rohr in Mittelfranken
Alte Gasse 1 · 91189 Rohr · Tel.: 09876 9775-0 · info@rohr-mfr.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung