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öffentlich


Erhebung einer Konzessionsabgabe von den gemeindlichen Wasserversorgungen




Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, ab 01.10.2023 von den gemeindlichen Wasserversorgungen eine Konzessionsabgabe für die Gestattung der Benutzung der gemeindlichen Grundstücke zur Verlegung von Wasserleitungen zu verlangen. Für Tarifabnehmer sind 10 % der Roheinnahmen, für Sonderabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 m³ sind 1,5 % der Roheinnahmen, jeweils ausschließlich der Umsatzsteuer, anzusetzen.

Die preisrechtlichen Vorschriften der Konzessionsabgabenanordnung (KEA) und die steuerlichen Mindestgewinnvorschriften sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Alte Gasse 1, 91189 Rohr
Tel.: 09876 9775-0
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