Nachdem der Gemeinderat der einhelligen Meinung ist, dass die gesamten angefallenen Kosten nicht übernommen werden sollen, wurde die Abstimmung in drei Teilbeschlüsse gefasst.
Beschluss 1:
Der Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Schwabach soll eine pauschale Zuwendung von 10.000,00 € zukommen.
Abstimmungsergebnis 1:
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 13 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |
Beschluss Nummer 2:
Der Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Schwabach soll die Hälfte der Kosten für die gesamte Schaukelanlage in Höhe von 6.008,25 € erstattet werden.
Abstimmungsergebnis zum Beschluss Nummer 2:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |
Beschluss Nummer 3:
Der Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Schwabach sollen nur die Kosten für die Schaukelanlage in Höhe von circa 3.800,00 € erstattet werden.
Abstimmungsergebnis zum Beschluss Nummer 3:
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 12 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |
Nachdem für das Abstimmungsergebnis 2 die meisten Stimmen abgegeben wurden, gilt der Beschluss, dass der Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Schwabach die Hälfte der Kosten für die gesamte Schaukelanlage in Höhe von 6.008,25 € als Zuwendung erstattet werden sollen. Es erfolgt aber noch der dringende Hinweis, dass zukünftig eingereichte Rechnungen ohne die entsprechenden mindestens drei Angebote, die vorliegen müssen, keine Zuwendungen mehr getätigt werden, diese werden dann kommentarlos zurückgewiesen. Nachdem Kosten in dieser Höhe normalerweise schon länger bekannt sind, ist es angeraten solche Kosten bereits am Ende des laufenden Haushaltsjahres für das nächste Jahr bei der Gemeindekämmerei schriftlich anzuzeigen, damit die entsprechenden Haushaltsmittel auch zur Verfügung gestellt werden können.