Zu dem geplanten Bauvorhaben Errichtung von drei Dachgauben, einer Loggia und fünf Pkw-Stellplätzen" wird das gemeindliche Einvernehmen, mit den nachfolgend aufgeführten und erforderlichen Befreiungen, wie im Sachvortrag geschildert, erteilt. Und zwar für die Verlegung der Stellplätze vollkommen außerhalb des festgesetzten Standortes für Garagen und Zufahrten. Für eine Dachneigung von 6°anstatt der geforderten 30° für die Schleppdachgauben und die Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,42. Aufgrund der neuen Versiegelung des Grundstückes durch die Neuanlage von Zufahrts-, Hof- und Stellplatzflächen sind für die Entwässerung der versiegelten Flächen entsprechend dimensionierte Regenrinnen oder Hofeinläufe auf dem eigenen Grundstück vorzusehen. Nachdem auf dem Grundstück ein Schutzstreifen für die 20 kV Leitung des FÜW im Bereich der neuen Zufahrt und der geplanten Stellplätze eingetragen ist, sollte zwingend mit dem zuständigen Versorger Kontakt aufgenommen werden. Erster Bürgermeister Felix Fröhlich ist persönlich beteiligt gem. Art. 49 Abs. 1 Satz1 GO und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.
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